Auf seiner Frühjahrs-Sitzung hat der DSV-Fachausschuss Schwimmen am 12.03.2011 die nachfolgenden Beschlüsse zu kindgerechten Wettkämpfen sowie eine Einschränkung des Wettkampfprogrammes ab 01.09.2011 beschlossen:
Kindgerechte Wettkämpfe gemäß § 2 WB-AT
Die Richtlinie des DSV-Fachausschusses Schwimmen für kindgerechte Wett-
kampfformen in der Beschlussfassung vom 04. März 2006 wird aufgehoben.
Sie wird ersetzt durch diese Bestimmungen: An kindgerechten Wettkämpfen können nur Schwimmer bis 7 Jahre teilnehmen. Eine Registrierungspflicht gemäß § 15 (2) WB-AT entsteht nicht. Die Veranstaltung ist entsprechend § 6 (WB-AT) anzeigepflichtig. Die Gesundheitsbestimmungen der WB sind zudem einzuhalten (Hinweis in Ausschreibung, dass dies auch für die Teilnehmer an kindgerechten Wettkämpfen gilt).
Für Schwimmer bis 7 Jahre sind ausschließlich als Wettkampfprogramm folgende Wettkämpfe zulässig (jeweils 25 m und maximal 5 Starts – inklusiv Staffelstarts): Rückenbeine, Rücken, Freistilbeine, Kraul, Brustbeine, Brust und Delphinbewegung. Weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten) und Einsatz in Staffeln (Teilstrecke darf max. 25 m betragen) sind zulässig.
Diese Wettkampfergebnisse werden als Protokolldatei an den DSV übermittelt und als Ergebnisliste veröffentlicht. Darüber hinaus sind für Schwimmer bis 7 Jahre ausschließlich Wettkämpfe zulässig, die keine wettkampfrelevanten Strecken beinhalten und die Betonung auf Mannschaftswettbewerben liegt.
Es gilt die nachfolgende vom DSV mitgeteilte Übergangsregelung: Alle Ausschreibungen, die bis zum 12.03.2011 genehmigt worden sind und die Veranstaltung nach dem 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 stattfindet, sind - soweit sie den bisherigen Regelungen entsprechen - nicht zu verändern.
Einschränkung des Wettkampfprogramms gemäß § 8 (2) WB-AT
Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.09.2011 gemäß § 8, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wettkampfprogrammes, die Gültigkeit für alle amtlichen und nichtamtlichen Veranstaltungen haben: Schwimmer ab 8 Jahren * können nur an anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen und es besteht hierbei eine Registrierungspflicht. Als Wettkampfprogramm sind differenziert nach den Jahrgängen ausschließlich folgende Wettkämpfe zulässig:
8 Jahre
Rückenbeine 25m 50m
Rückenschwimmen 25m 50m 100m
Freistilbeine 25m 50m
Freistilschwimmen 25m 50m 100m
Brustbeine 25m
Brustschwimmen 25m 50m
Schmetterlingsschwimmen 25m
9 Jahre
Rückenschwimmen 25m 50m 100m 200m
Freistilschwimmen 25m 50m 100m 200m
Brustschwimmen 25m 50m 100m
Schmetterlingsschwimmen 25m 50m
Lagenschwimmen 100m
10 Jahre
Rückenschwimmen 50m 100m 200m
Freistilschwimmen 50m 100m 200m 400m
Brustschwimmen 50m 100m 200m
Schmetterlingsschwimmen 25m 50m 100m
Lagenschwimmen 100 m 200m
Nicht mehr als 5 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz) können von den Schwimmern absolviert werden. Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken) sowie Einsatz in Staffeln möglich.
Darüber hinaus wird durch den FA Schwimmen ein Antrag an den Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen gestellt, nachdem das Mindestalter bei Wettkampfveranstaltungen für nichtamtliche und amtliche Wettkämpfe (bis LSV) auf sieben Jahre geändert werden soll. Nach Beschlussfassung werden zulässige Wettkämpfe für Siebenjährige veröffentlicht.
DSV-Beschluss zu kindgerechten Wettkämpfen / WK-Beschränkungen
Desweiteren wurden nachfolgenden Regelungen zu Breitensport-Veranstaltungen beschlossen:
Durchführung von Schwimmveranstaltungen mit der Bezeichnung Breitensport