Infos des DSV zur Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen, aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. In diesen FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.


1. Wie können Mitgliederversammlungen trotz des Versammlungsverbots durchgeführt werden?

Deutschlandweit verordnete Versammlungsverbote im öffentlichen wie auch privaten Bereich sind eine notwendige Einschränkung für die erfolgreiche Verlangsamung der Ausbreitung des Virus`. Zeitgleich entstehen hiermit erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit juristischer Personen verschiedenster Rechtsformen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundestag am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Corona-Abmilderungs-Gesetz”) verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es u.a., mindestens bis zum Jahresende erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Entscheidungsfindung für juristische Personen zu ermöglichen und so deren Handlungsfähigkeit trotz der durch die Pandemie verursachten Umständen zu sichern. Die darin enthaltenen Regelungen zum Vereinsrecht gehen als lex specialis (Sondergesetz mit Vorrang vor dem Allgemeingesetz) den Regelungen im BGB vor.

In folgendem Leitfaden sind die gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht in Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Michael Scragg, Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V. und der Rough Water& GmbH aufgearbeitet, um die Erleichterungen für Vereine verständlich und übersichtlich darzustellen.

>> Download Leitfaden zum „Corona-Abmilderung-Gesetz“

2. Können Vereine für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen?

Vereine, die Mitarbeiter beschäftigen und aufgrund der Coronavirus-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können ihre Arbeitnehmer häufig nicht mehr voll und im schlimmsten Fall überhaupt nicht mehr beschäftigen. Vor allem um Entlassungen zu vermeiden, gewährt die Agentur für Arbeit deshalb bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Auch gemeinnützige Organisationen wie Vereine können im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Alle Informationen dazu wurden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Till Kruse und der Rough Water& GmbH in einem Leitfaden zusammengefasst, der Ihnen hier zur Verfügung steht:

>> Download Leitfaden Kurzarbeitergeld