Liebe Schwimmfreunde,
sicherlich hat schon jeder aufmerksam die aktuelle Ausgabe von Swim & More (09/2011) gelesen. In dieser Ausgabe wurden die umfangreichen Änderungsvorschläge zu den Wettkampfbestimmungen „Allgemeiner Teil“ und zur Wettkampflizenzordnung veröffentlicht.
Auffällig ist hierbei der Vorschlag des DSV-Präsidiums den § 6 (4) wie folgt zu erweitern: „Für jede Wettkampfveranstaltung erhält der DSV vom Veranstalter bis 1.000 Meldungen eine Verwaltungsgebühr von 150 Euro, ab 1.001 Meldungen von 200 Euro.“
Für den DSV würden das rückblickend für 2011 Mehreinnahmen von über 230.000,00 Euro bedeuten, die Vereine, Kreise, Bezirke und des LSN selbst hätten für 2011 ca. 40.000,00 an den DSV zu zahlen.
Dies ist aus Sicht des Vorstandes des BezirksSchwimmverbandes Hannover e.V. nicht zu akzeptieren.
Weiterhin bitte ich bei den umfassenden Änderungsvorschlägen den § 15 (2) f zu beachten. Hier wird die Altersgrenze von 10 Jahren für die Zahlung der Jahreslizenz aufgehoben. Somit wäre für alle Schwimmerinnen und Schwimmer ab 7 Jahren die Jahreslizenz fällig.
Auch dies ist aus Sicht des BSH außerordentlich kritisch zu betrachten.
Um ein breit gestreutes Meinungsbild über diese Vorschläge des DSV-Präsidiums zu bekommen, bitten wir um zahlreiche Rückmeldungen aus den Kreisen und Vereinen des BezirksSchwimmverbandes Hannover. Die mehrheitliche Auffassung werde ich dann auch gegenüber dem LSN vertreten. Ich bitte um Rückmeldungen bis zum 30.10.2011, da der LSN zu einer Zusammenkunft über diese Problematik am 31.10.2011 geladen hat.
Holger Timmermann
Vorsitzender