Beschlüsse des DSV zu kindgerechten Wettkämpfen
Dirk Deichhard am 6. April 2011 um 10:27
Auf seiner Frühjahrs-Sitzung hat der DSV-Fachausschuss Schwimmen am 12.03.2011 die nachfolgenden Beschlüsse zu kindgerechten Wettkämpfen sowie eine Einschränkung des Wettkampfprogrammes ab 01.09.2011 beschlossen:
Kindgerechte Wettkämpfe gemäß § 2 WB-AT
Die Richtlinie des DSV-Fachausschusses Schwimmen für kindgerechte Wett-
kampfformen in der Beschlussfassung vom 04. März 2006 wird aufgehoben.
Sie wird ersetzt durch diese Bestimmungen: An kindgerechten Wettkämpfen können nur Schwimmer bis 7 Jahre teilnehmen. Eine Registrierungspflicht gemäß § 15 (2) WB-AT entsteht nicht. Die Veranstaltung ist entsprechend § 6 (WB-AT) anzeigepflichtig. Die Gesundheitsbestimmungen der WB sind zudem einzuhalten (Hinweis in Ausschreibung, dass dies auch für die Teilnehmer an kindgerechten Wettkämpfen gilt).
Für Schwimmer bis 7 Jahre sind ausschließlich als Wettkampfprogramm folgende Wettkämpfe zulässig (jeweils 25 m und maximal 5 Starts – inklusiv Staffelstarts): Rückenbeine, Rücken, Freistilbeine, Kraul, Brustbeine, Brust und Delphinbewegung. Weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten) und Einsatz in Staffeln (Teilstrecke darf max. 25 m betragen) sind zulässig.
Diese Wettkampfergebnisse werden als Protokolldatei an den DSV übermittelt und als Ergebnisliste veröffentlicht. Darüber hinaus sind für Schwimmer bis 7 Jahre ausschließlich Wettkämpfe zulässig, die keine wettkampfrelevanten Strecken beinhalten und die Betonung auf Mannschaftswettbewerben liegt.
Es gilt die nachfolgende vom DSV mitgeteilte Übergangsregelung: Alle Ausschreibungen, die bis zum 12.03.2011 genehmigt worden sind und die Veranstaltung nach dem 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 stattfindet, sind - soweit sie den bisherigen Regelungen entsprechen - nicht zu verändern.
Einschränkung des Wettkampfprogramms gemäß § 8 (2) WB-AT
Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.09.2011 gemäß § 8, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wettkampfprogrammes, die Gültigkeit für alle amtlichen und nichtamtlichen Veranstaltungen haben: Schwimmer ab 8 Jahren * können nur an anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen und es besteht hierbei eine Registrierungspflicht. Als Wettkampfprogramm sind differenziert nach den Jahrgängen ausschließlich folgende Wettkämpfe zulässig:
8 Jahre
9 Jahre
10 Jahre
Nicht mehr als 5 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz) können von den Schwimmern absolviert werden. Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken) sowie Einsatz in Staffeln möglich.
Darüber hinaus wird durch den FA Schwimmen ein Antrag an den Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen gestellt, nachdem das Mindestalter bei Wettkampfveranstaltungen für nichtamtliche und amtliche Wettkämpfe (bis LSV) auf sieben Jahre geändert werden soll. Nach Beschlussfassung werden zulässige Wettkämpfe für Siebenjährige veröffentlicht.
DSV-Beschluss zu kindgerechten Wettkämpfen / WK-Beschränkungen
Desweiteren wurden nachfolgenden Regelungen zu Breitensport-Veranstaltungen beschlossen:
Durchführung von Schwimmveranstaltungen mit der Bezeichnung Breitensport








