
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass Kampfrichter, deren Lizenz das Gültigkeitsdatum 31.12.2023 trägt (Datum auf der Rückseite der Lizenz), im laufenden Jahr 2023 eine Fortbildung besuchen müssen. Die „Corona-Sonderregelung“ gilt letztmalig für das Ablaufdatum 31.12.2022 und wird auch nicht verlängert.
Gültigkeit 31.12.2020
Besuch einer Fortbildung vor dem nächsten KR-Einsatz
Gültigkeit 31.12.2021
gültig bis 31.12.23
Besuch einer Fortbildung in 2023
Gültigkeit 31.12.2022
gültig bis 31.12.24
Besuch einer Fortbildung in 2024
Gültigkeit 31.12.2023
gültig bis 31.12.23
Besuch einer Fortbildung in 2023
Aktuell sind zwei Fortbildungen am Mo 30.01. und Sa 04.03.2023 zur Anmeldung auf der BSH-Website ausgeschrieben.

Die FINA bzw. World Aquatics hat zum Jahreswechsel einige Änderungen in den Fina-Rules beschlossen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Bereich des DSV und seinen Untergliederungen ausschließlich die aktuellen dsv-Wettkampfbestimmungen (WB vom 05.03.2022 – veröffentlicht am 05.10.2022) gültig sind.
Von der FINA beschlossene und veröffentlichte Änderungen zum Jahreswechsel werden im Bereich des DSV und seinen Untergliederungen noch nicht umgesetzt! Hierzu bedarf es erst eines Beschlusses von WB-Änderungen im DSV, die dann auf den bekannten Wegen mit einem Gültigkeitsdatum kommuniziert werden.
Wir werden rechtzeitig auf der BSH-Website und per Newsletter darüber informieren!
