Wie lange ist die KR-Lizenz gültig? Auf der Rückseite der Lizenz ist ein Gültigkeitsdatum eingetragen. Die nachfolgenden Daten sind maßgeblich:
Gültigkeit 31.12.2024 gültig bis 31.12.24 vor KR-Einsatz eine Fortbildung besuchen
Gültigkeit 31.12.2025 gültig bis 31.12.25 Besuch einer Fortbildung in 2025


Aktuell sind die folgenden Termine für die BSH-Kampfrichter-Maßnahmen vorgesehen:

Wenn eine KR-Maßnahme zur Anmeldung ausgeschrieben ist, findet Ihr unter dem grünen „I“ die Lehrgangsausschreibung mit Lehrgangskennung und Anmeldeanschrift.


Für nach der Anmeldung eingehende Abmeldungen oder Ummeldungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,– €uro fällig. Bei Abmeldungen ab 10 Tage vorher oder Nichterscheinen zur Ausbildung ist die gesamte Umlage fällig. Muss der Betrag gemahnt werden, wird außerdem eine Verzugsgebühr von  5,– €uro fällig.


Empfohlene Vorgehensweise für Anmeldungen zu KR-Aus- und Fortbildungen:

Die an der Fortbildung interessierten Kampfrichter bzw. Anwärter für eine Neu-Ausbildung frühzeitig vor dem unten genannten frühesten Anmeldetermin ansprechen und die Bereitschaft zur Teilnahme klären.

Bei dem Kampfrichter bzw. Neu-Anwärter alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben frühzeitig vor dem unten genannten frühesten Anmeldetermin in Erfahrung bringen und bei Neuausbildung Passfoto des Teilnehmers einfordern.

Sobald die Lehrgangsausschreibung veröffentlicht wurde (unten und per KR-Newsletter)

  • bei WKR-Ausbildungen: Onlineanmeldung über das zum Termin veröffentlichte Onlineformular und zusätzlich Passfoto per Post an Meldeanschrift (nicht als Einschreiben!)
  • bei WKR-Fortbildungen: Onlineanmeldung über das zum Termin veröffentlichte Onlineformular.

Schon kann nichts mehr schief gehen und ein Platz im Lehrgang ist schon fast sicher. Anmeldungen werden nach Post- bzw. Maileingang berücksichtigt. (Posteingang des Passfotos bei Ausbildungen / Maileingang bei Fortbildungen!)

Selbstverständlich können nur soviele Anmeldungen angenommen werden, wie eine Lehrgangsdurchführung sinnvoll möglich ist und es die Raumgröße beim Lehrgang zulässt.

Für nach der Anmeldung eingehende Abmeldungen oder Ummeldungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,– €uro erhoben. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldungen per Post auf keinen Fall per Einschreiben versandt werden dürfen! Diese Anmeldungen gehen unbearbeitet wieder an den Absender!