Die Länderfachkonferenz Schwimmen des DSV hat am 22. Februar 2020 folgende Änderung der Wettkampfbestimmungen – Fachteil Schwimmen beschlossen, die nun mit der Veröffentlichung in Kraft tritt.
§ 132 WB-Fachteil Schwimmen wird um einen neuen Absatz 6 ergänzt infolge der Änderung von § 12 WB-AT:
6) Bei einer Wassertemperatur von unter 18°C ist Sportlern unter 18 Jahren eine Teilnahme an dem Wettkampf untersagt.