
Der Deutsche Schwimmverband DSV hat am 5.11.2025 eine WB-Änderung im Fachteil Schwimmen veröffentlicht.
Diese betrifft die Konkretisierung, bis wann Sportler und Staffelteilnehmer spätestens am Start sein müssen.
Die WB-Änderung im Einzelnen: (geänderte Stelle rot markiert)
§ 131 Wettkampf
- Wenn Sportler in Wettkämpfen, für die sie gemeldet sind, nicht entsprechend des Meldeergebnisses am Start sind, gilt der Start als nicht angetreten. Als spätester Zeitpunkt des Antretens zum Start gilt der erste lange Pfiff des Schiedsrichters. Bei Staffelwettkämpfen müssen zu diesem Zeitpunkt alle Staffelteilnehmer am Start (auf ihrer Startseite) sein.
Konkretisierung des Zeitpunktes, bis wann Aktive und Staffelteilnehmer am Start sein müssen
Diese Änderung ist mit der Veröffentlichung am 5.11.2025 in Kraft getreten.
Die WB-Änderung ist auf der DSV-Website unter Amtliche Mitteilungen vom 5.11.2025 zu finden.
Die komplette neue WB inclusive der aktuellen Änderungen findet Ihr auch unter Regelwerke.

