
Der Deutsche Schwimmverband DSV hat am 24.03.2026 WB-Änderungen im Fachteil Schwimmen veröffentlicht.
Diese betreffen die 400m Freistil sowie die zulässigen Zielanschläge bei Freistil und Schmetterling. Alle Änderungen beruhen auf Regeländerungen von World Aquatics im Februar 2026.
Die WB-Änderung im Einzelnen: (geänderte Stelle rot markiert)
§ 112 Zeitnehmer
- Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistil-Einzelwettkämpfen über 400m, 800m und 1500m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Das Signal muss nach der Wende des Sportlers wiederholt werden, bis der Sportler die 5 m Markierung erreicht hat.
Auch bei 400m Freistil sind die letzten zwei Bahnen und 5m anzupfeifen. Das Signal muss nach der Wende wiederholt werden.
§ 115 Wenderichter
- Er hat bei Freistil-Einzelwettkämpfen über 400m, 800m und 1500m den Sportler über die Anzahl der noch zu schwimmenden Bahnen durch Bahnenzähltafeln zu informieren. Die Bahnenzähltafeln sind dabei so zu halten, dass der Sportler diese bei der Wende erkennen kann. Die Verwendung einer anderen Anzeigevorrichtung oder einer Anzeige unter Wasser ist zulässig.
Auch bei 400m Freistil kommen Wendetafeln zum Einsatz.
§ 126 Freistil
- Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat.
Wie bereits im Rückenschwimmen darf der Aktive auch bei Freistil komplett untergetaucht im Ziel anschlagen.
§ 129 Schmetterling
- Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug unter Wasser ausführen, der ihn an die Wasseroberfläche bringen muss. Es ist dem Sportler erlaubt, nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss bis zur nächsten Wende oder bis zum Zielanschlag an der Wasseroberfläche bleiben. Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat.
Wie bereits im Rückenschwimmen darf der Aktive auch bei Schmetterling komplett untergetaucht im Ziel anschlagen.
§ 131 Wettkampf
- In einer Staffel darf jeder Sportler nur eine Teilstrecke schwimmen.
Zeiten der Startschwimmer und Zwischenzeiten, die in den gemischten Staffeln erzielt werden, können nicht in die Bestenliste aufgenommen oder als Rekorde anerkannt werden.
Auch die Zeiten des Startschwimmers in Mixedstaffeln gelten jetzt als offizielle Zeiten für Bestenlisten. (Eine Regelung für Staffeln in Masterswettkämpfen ist noch in Prüfung)
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
- Deutsche Rekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Die Abteilung Wettkampfsport hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereins anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.
Analog zu Deutschen Jahrgangsrekorden erfolgt die Anerkennung nun auch bei Deutschen Rekorden anhand von eingereichten Wettkampfergebnissen ohne zusätzliches DSV-Formular.
Diese Änderungen sind mit der Veröffentlichung am 24.03.2026 in Kraft getreten.
Die WB-Änderungen sind auf der DSV-Website unter Amtliche Mitteilungen vom 24.03.2026 zu finden.
Die komplette neue WB inclusive der aktuellen Änderungen findet Ihr auch unter Regelwerke.

