WB-Änderungen Allgemeiner Teil ab 01.01.2017

Zum 01.01.2017 wurden die neuen Wettkampfbestimmungen „Allgemeiner Teil“ (WB AT) in Kraft gesetzt. In den bisherigen A-Teil wurde auch die Wettkampflizenzordnung integriert.

Neben dieser Änderung wurde auch die Nummerierung der Paragraphen geändert.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragraphen: 

  • Die Sportgesundheit hat nun den § 11 WB AT (bisher § 8 WB AT).
  • Die Teilnahmeberechtigung trägt nun den § 19 WB AT (bisher § 16 WB AT).
    Die Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung sind im § 20 WB AT niedergeschrieben (bisher § 17 WB AT).
  • Die Registrierung ist in § 21 WB AT neu beschrieben.
  • Die Lizenz ist in § 22 WB AT neu beschrieben.
  • Das Startrecht ist nun in § 23 WB AT beschrieben (bisher § 19 WB AT).

Die neue gültige WB Allgemeiner Teil kann auf der Homepage des DSV unter Regelwerke nachgelesen werden.

Veranstalter von Wettkampfveranstaltungen bitten wir, bei der Erstellung von Ausschreibungen um Beachtung der geänderten Paragraphen.