Der Deutsche Schwimmverband DSV hat eine aktualisierte Erläuterung zur Nutzung von Geräten zur Daten- und Tonübermittlung veröffentlicht. Zu finden ist diese Unterlage auf der DSV-Seite unter Regelwerke sowie nachfolgend als Anlage.
Hintergrund ist, dass seit Kurzem die Nutzung von sogenannten Trackern zulässig ist, die Daten der Schwimmers zum Empfänger am Beckenrand, in der Regel der Trainer, senden. Die Nutzung dieser Geräte ist dann erlaubt, wenn sie auf der von World Aquatics veröffentlichten Liste der zugelassenen Geräte stehen.
Sollten Aktiven/Trainer/Vereine so ein Gerät nutzen wollen, ist es zwingend vor dem Beginn des Veranstaltungsabschnittes beim Schiedsrichter anzumelden.
Weiterhin ist in der Erläuterung geregelt, dass Diabetessensoren auch dann zulässig sind, wenn sie nicht von World Aquatics zugelassen sind. Diese dürfen im Wettkampf auch durch ein Pflaster/Tape abgedeckt sein.
Nicht zugelassen sind weiterhin Power-Armbänder und Armbanduhren.