Möchtet Ihr als Verein nicht mehr umständlich für jede Bezirksmeisterschaft, jede Wasserballrunde oder jeden Lehrgang die Meldegelder oder Lehrgangsgebühren einzeln überweisen, habt Ihr die Möglichkeit, dem BSH eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Selbstverständlich besteht innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Möglichkeit, die Erstattung des Betrags verlangen,wenn es zu Unstimmigkeiten gekommen sein sollte. Es gelten dabei die mit dem eigenen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung erleichtert Ihr auch der BSH-Schatzmeisterin die Arbeit.
Nach dem vollständigen Ausfüllen des Vordruckes sendet Ihr die Einzugsermächtigung bitte im Original per Post an die BSH-Schatzmeisterin.