Hilfreiche Hinweise zu Lehrgangsanmeldungen

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal auf die korrekte Vorgehensweise bei Anmeldungen zu WKR-Ausbildungen hinweisen:

  • Die Lehrgangskennung der entsprechenden Ausbildung muss eingetragen sein. Diese ist immer fünfstellig und auf jeder Lehrgangsausschreibung zu finden. (“WKR” oder “KR-Ausbildung” ist keine Lehrgangskennung!)
  • Für jeden Teilnehmer muss ein Passfoto in der angegebenen Größe mit der Anmeldung eingereicht werden. Das Passfoto bitte auf der Rückseite mit Namen beschriften.
  • Jeder Teilnehmer muss die Anmeldung persönlich unterschrieben haben, um der Verarbeitung der Daten zuzustimmen. Bei Minderjährigen ist hier die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Der Vereinsvertreter, der für die Anmeldung zuständig ist, muss die Anmeldung unterschrieben haben.
  • Wenn bei einer Lehrgangsmaßnahme maximal zwei Teilnehmer zugelassen werden, ergibt es keinen Sinn, wenn Vereine mehr als zwei Teilnehmer anmelden. Sollten trotz der aktuell hohen Nachfrage Plätze frei bleiben, rufen wir alle Vereine nochmals auf, weitere Teilnehmer zu melden. Gleiche Chancen für alle BSH-Vereine!

Wenn Ihr alle diese Punkte einhaltet, steht der Aufnahme in den WKR-Lehrgang nichts mehr im Wege.

Sobald die Lehrgangsunterlagen an die Vereine gegangen sind, ist es für die Lehrgangsteilnehmer sehr hilfreich, wenn die Vereine diese Unterlagen auch zügig an die Teilnehmer weiterleiten. Darüber hinaus hilft es den Teilnehmern auch schon vor dem Lehrgangsbesuch sehr, wenn der Verein vielleicht im Training oder bei einem vorhergehenden Wettkampfbesuch die Schwimmarten und die Positionen eines Kampfrichters ein wenig erläutert. Eine zweitägige Ausbildung kann nicht auf ein komplettes Kampfrichterleben vorbereiten. Hier sind die Vereine gefordert, ihre zukünftigen Kampfrichter schon vor dem Lehrgang an die Hand zu nehmen.

Sollte ein Teilnehmer zum Lehrgang zugelassen worden sein, dann aber nicht teilnehmen können, sollte es übrigens selbstverständlich sein, dass eine Absage an den BSH erfolgt.