Neue Prüfungsordnung Deutscher Schwimmpass

Auf der Kultusministerkonferenz der Länder wurden einige Neuerungen im Bezug auf die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen verabschiedet, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Um einen reibungslosen Übergang zu garantieren, behalten die bisherigen Pässe und Urkunden bis zum 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit. So kann der Wechsel in einer komfortablen Übergangsfrist von einem Kalenderjahr von statten gehen. Es ist deshalb für alle Beteiligten möglich den Umstellungszeitraum im Laufe des Jahres selbst zu bestimmen.

Selbstverständlich behalten die bisher abgenommenen Schwimmabzeichen ihre Gültigkeit.

Auf der Homepage des DSV sind einige Informationen zu den Änderungen zu finden.

Die neue Prüfungsordnung und eine Übersicht der Änderungen (in blau hervorgehoben) können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden: