
Der Landesschwimmverband Niedersachsen führt im Sommer 2027 vom 2. bis 4. Juli 2027 die nächste Schiedsrichter-Ausbildung durch.
Um an dieser Ausbildung teilnehmen zu können, gelten die Voraussetzungen aus der Kampfrichter-Ordnung:
- Mindestalter 18 Jahre
- in der Gruppe WKR mindestens 10 Einsätze in den letzten drei Jahren (August 2024-Mai 2027)
- in der Gruppe AW/PKF mindestens 10 Einsätze in den letzten drei Jahren (August 2024-Mai 2027)
Die Kampfrichterordnung des DSV sieht darüber hinaus Einsätze als Starter sowie die fachliche und charakterliche Eignung vor. Insbesondere auf die umfangreichen Kenntnisse in der Gruppe AW/PKF wird großen Wert gelegt.
Interessierte Kampfrichterinnen und Kampfrichter, die Interesse an der Ausbildung zum Schiedsrichter haben und bereits vorher mal in den Aufgabenbereich des Schiedsrichter reinschnuppern möchten, können sich gerne beim Kampfrichterobmann des BSH melden. Wir bieten die Möglichkeit, bei einem Wettkampf für einen Abschnitt mal zu hospitieren und zu schauen, ob man Spaß an der SCH-Tätigkeit hätte.
Meldet Euch gerne auch bei Fragen zur Schiedsrichter-Ausbildung.
Die konkreten Lehrgangsausschreibung wird zum Jahreswechsel 26/27 auf der Homepage des LSN veröffentlicht. Bis dahin könnt Ihr schon fleißig Einsätze und Erfahrungen am Beckenrand auf den Positionen WKR, ST und AW sammeln.
