Wir möchten zukünftig auch die Anmeldungen zu WKR-Ausbildungen im Onlineverfahren ermöglichen. Nachdem dieses Verfahren bereits bei den Fortbildungen sehr gut funktioniert, testen wir diesen Ablauf nun auch bei Kampfrichter-Ausbildungen. Aufgrund des für die KR-Lizenz erforderlichen Passfotos und einer Einverständniserklärung zur Datenerfassung ist die Vorgehensweise etwas anders als bei den Fortbildungen.
Zusammen mit der Onlineanmeldung auf der BSH-Website ist das Hochladen der Einverständniserklärung zur Datenerfassung erforderlich. Ohne diese Einverständniserklärung, die die Originalunterschrift des Teilnehmers bzw. bei Minderjährigen dessen Sorgeberechtigten beinhaltet, ist keine Anmeldung möglich.
Zusätzlich zur Online-Anmeldung muss das Original-Passfoto (35x45mm) auf dem Postweg übersandt werden.
Aufgrund der Postlaufzeit ist die Übersendung des Passfotos bis zu 7 Tage nach der Onlineanmeldung möglich. Sollte das Passfoto bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.
Empfohlene Vorgehensweise zur Anmeldung:
- Potentiellen Lehrgangsteilnehmer auf der Einverständniserklärung rechtzeitig unterschreiben lassen, bevor das Anmeldefenster öffnet.
- Nach Öffnung der Onlineanmeldung: Erforderliche Daten des Vereinsvertreters und des Lehrgangsteilnehmers im Onlineformular erfassen und unterschriebene Einverständniserklärung im Formular hochladen.
- Passfoto des Lehrgangsteilnehmers auf den Postweg bringen.
Zum Versand des Passfotos kann der Vordruck genutzt werden, auch eine formlose Übersendung mit Beschriftung des Passfotos (Name/Verein) ist möglich.
Den aktuellen Vordruck für die Einverständniserklärung findet Ihr auf der BSH-Website unter Schwimmen – Kampfrichter – Lehrgänge.
Der Link zum Online-Anmeldeformular wird jeweils zum vorangekündigten Termin unter Schwimmen – Kampfrichter – Lehrgänge veröffentlicht.