Wir möchten zukünftig auch die Anmeldungen zu WKR-Ausbildungen im Onlineverfahren ermöglichen. Nachdem dieses Verfahren bereits bei den Fortbildungen sehr gut funktioniert, testen wir diesen Ablauf nun auch bei Kampfrichter-Ausbildungen. Aufgrund des für die KR-Lizenz erforderlichen Passfotos und einer Einverständniserklärung zur Datenerfassung ist die Vorgehensweise etwas anders als bei den Fortbildungen.
Weiterhin sind maximal zwei Anmeldungen je Verein möglich!
Zusammen mit der Onlineanmeldung auf der BSH-Website ist das Hochladen der Einverständniserklärung zur Datenerfassung erforderlich. Ohne diese Einverständniserklärung, die die Originalunterschrift des Teilnehmers bzw. bei Minderjährigen dessen Sorgeberechtigten beinhaltet, ist keine Anmeldung möglich.
Zusätzlich zur Online-Anmeldung muss das Original-Passfoto (35x45mm) auf dem Postweg übersandt werden.
Aufgrund der Postlaufzeit ist die Übersendung des Passfotos bis zu 7 Tage nach der Onlineanmeldung möglich. Sollte das Passfoto bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.
Empfohlene Vorgehensweise zur Anmeldung:
- Potentiellen Lehrgangsteilnehmer auf der Einverständniserklärung rechtzeitig unterschreiben lassen, bevor das Anmeldefenster öffnet.
- Nach Öffnung der Onlineanmeldung: Erforderliche Daten des Vereinsvertreters und des Lehrgangsteilnehmers im Onlineformular erfassen und unterschriebene Einverständniserklärung im Formular hochladen. (Dateigröße bis zu 1 MB)
- Passfoto des Lehrgangsteilnehmers auf den Postweg bringen.
Zum Versand des Passfotos kann der Vordruck genutzt werden, auch eine formlose Übersendung mit Beschriftung des Passfotos (Name/Verein) ist möglich.
Den aktuellen Vordruck für die Einverständniserklärung findet Ihr auf der BSH-Website unter Schwimmen – Kampfrichter – Lehrgänge.
Der Link zum Online-Anmeldeformular wird jeweils zum vorangekündigten Termin unter Schwimmen – Kampfrichter – Lehrgänge veröffentlicht.