Aufgrund der derzeitigen Situation wurde entschieden, dass alle aktuell gültigen KR-Lizenzen mit Gültigkeitsdatum 2020 bis 2022 nochmals automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Alle KR-Lizenzen mit diesen Gültigkeitsdaten sind ohne weiteren Eintrag ein weiteres Jahr länger gültig als aktuell in der Lizenz ausgewiesen. Es erfolgt bei diesen Lizenzen kein zusätzlicher Eintrag der Verlängerung um ein weiteres Jahr!
Diese Vorgehensweise gilt bundesweit.
Die Bezirke im LSN werden, soweit möglich, weiterhin im zulässigen Rahmen unter Beachtung aller Auflagen KR-Fortbildungen anbieten, in deren Rahmen die Lizenzen verlängert werden.
Kampfrichter, die die automatische Lizenz-Verlängerung um ein weiteres Jahr ohne den Besuch einer Fortbildung in Anspruch nehmen, erhalten dann beim nächsten Besuch einer KR-Fortbildung eine Verlängerung ihrer Lizenz.
Aktuelles Ablaufdatum in der Lizenz | jetzt automatisch verlängert bis | Nächster Besuch einer KR-Fortbildung | nächste Verlängerung dann bis | |||
31.12.2020 | 31.12.2022 | im Jahr 2022 | 31.12.2024 | |||
31.12.2021 | 31.12.2023 | im Jahr 2023 | 31.12.2025 | |||
31.12.2022 | 31.12.2024 | im Jahr 2024 | 31.12.2026 |
Ich weise darauf hin, dass die ablaufenden Lizenzen nicht an die Bezirke eingesandt werden müssen und auch nicht im Rahmen von Wettkampfbesuchen oder KR-Sitzungen verlängert werden, sondern automatisch ohne zusätzlichen Eintrag bundesweit gültig sind! Es sind keine eigenständigen Änderungen in den Lizenzen vorzunehmen.
Zur Vorgehensweise beim Nachweis der vier Praxiseinsätze nach der WKR-Ausbildung (praktische Ausbildung) erfolgt eine Information, sobald es wieder möglich ist, diese Praxiseinsätze bei Wettkämpfen wahrzunehmen. Selbstverständlich verlängert sich hier der Zeitraum weiterhin, in dem die Praxiseinsätze gemacht werden können.